Was Mieter interessiert

Kurzurteile

Mangel

Es stellt keinen Mangel der Mietwohnung dar, dass die ungedämmten Rohre einer Einrohrheizung in der Heizperiode heiß werden und dass die über sie abgegebene Wärme vom Mieter nicht gesteuert werden kann. Dies gilt selbst dann, wenn Innentemperaturen von 24 bis 26 Grad erreicht werden (AG Schöneberg – 8 C 149/15, WuM 2016, 216).


Belegeinsicht

Übersendet der Vermieter dem Mieter unaufgefordert Kopien, statt Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Originalrechnungen zu gewähren, hat er die dafür entstehenden Kosten zu tragen (AG Bingen am Rhein – 21 C 197/15, WuM 2016, 217).


Kündigung

Eine Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte scheidet aus, wenn diese dem Vermieter bereits seit längerem bekannt war und er sie anstandslos geduldet hat (LG Berlin – 65 S 289/15, WuM 2016, 285).

 

Schimmel

Die Übergabe eines Merkblatts zum richtigen Heizen und Lüften der Wohnung bei Mietvertragsabschluss befreit den Vermieter nicht von seiner Gewährleistungspflicht für Schimmel- oder ähnliche Schäden. Geringer Schimmelbefall, der sich an mehreren Stellen der Wohnung findet, rechtfertigt eine Mietminderung von (mindestens) zehn Prozent (LG Berlin – 65 S 400/15, WuM 2016, 416).


Spielhaus

Die Errichtung eines Spielhauses für die Kinder des Mieters im Garten des gemieteten Grundstücks gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch (AG Flensburg – 69 C 41/15, WuM 2016, 486).


Wohngemeinschaft

Wird die Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet, so besteht ein Anspruch auf Auswechslung einzelner Mieter (LG Berlin – 65 S 314/15, WuM 2016, 553).