Die Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen bremst offenbar nicht wirklich. Die Ergebnisse diverser Studien sind ernüchternd. Viele Vermieter langen trotz Mietpreisbremse weiter kräftig zu.
Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Die Sanktionen bei Verstößen sind lax. Mieter haben kaum eine Chance, an relevante Informationen zu kommen, um ihr Recht durchzusetzen.
Da bleibt nur eine Konsequenz: Der Gesetzgeber muss jetzt handeln. Unverzüglich! Die Bundesregierung ist in der Pflicht, das Gesetz so zu gestalten, dass es wirkt. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat das erkannt und eine Gesetzesänderung in Aussicht gestellt. Sie muss nun aber auch schleunigst auf den Weg gebracht werden.
Der Referentenentwurf für den zweiten Teil der Mietrechtsreform liegt im Bundeskabinett. Erst wenn sie beschlossen ist, hat die große Koalition ihr Versprechen eingelöst, das Mietrecht zu verbessern. Zu den Versprechungen gehört eine wirksame Mietpreisbremse. Da der erste Teil der Mietrechtsreform aus dem letzten Jahr bei der Mietpreisbremse nicht wirkt, ist nun im Rahmen des zweiten Abschnitts der Mietrechtsreform eine Nachbesserung unerlässlich.
Unsere Mindestanforderungen sind, dass der Vermieter die Miete, die der ausgezogene Mieter zu zahlen hatte, dem neuen Mieter automatisch offenlegen muss und dass er bei Nichteinhaltung des Gesetzes die zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsabschluss an den Mieter zurückzuzahlen hat.