Leserfragen

Leser der MieterZeitung fragen – Experten des DMB antworten

Kaution

Marianne B., Köln: Die Wohnung, in der ich seit 40 Jahren zur Miete wohne, hat in letzter Zeit viermal den Eigentümer gewechselt! Angeblich haben sowohl der vorherige als auch der jetzige Eigentümer beim Kauf des Hauses die Kaution vom Vorbesitzer nicht erhalten. Muss der aktuelle Eigentümer dennoch für meine 1975 gezahlte Kaution einstehen?

Antwort: Ja. Der Mieter kann sich an den neuen Eigentümer auch dann halten, wenn dieser die Kaution vom alten Eigentümer nicht erhalten hat. Der neue Eigentümer haftet für die Rückzahlung der Kaution einschließlich der seit Mietbeginn angefallenen Zinsen.


Ölfleck

Thomas P., Darmstadt:Mein Oldtimer hat auf meinem zur Wohnung gehörenden Tiefgaragen-Stellplatz einen in den Belag eingezogenen, etwas größeren Ölfleck hinterlassen. Die Hausgemeinschaft verlangt nun mit Nachdruck von meinem Vermieter, dass ich diesen umgehend entfernen lasse. Kann der Vermieter von mir die Beseitigung verlangen?

Antwort:Ja. Bei dem Ölfleck in der Garage handelt es sich nicht um eine Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache, die durch deren vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist, sondern um einen Schaden. Schäden, die der Mieter schuldhaft herbeigeführt hat oder ihm zugerechnet werden, hat er zu beseitigen.


Mülltonnen

Peter G., Karlsruhe:Die Mülltonnen in unserem Haus stehen im Treppenhaus vor der Kellertür. Trotz sorgfältiger Entsorgung des Biomülls entwickeln sich in den Sommermonaten bestialische Gerüche, die durch das Treppenhaus ziehen. Das Ergebnis sind „Haustiere“ in Form von Mücken, Fliegen, Maden und Larven, die sich auf der Tonne, dem Boden und den Treppenstufen tummeln. Der Vermieter beruft sich auf sachgemäßes Entsorgen. Muss ich diese Belästigung hinnehmen?

Antwort:Nein. Biomülltonnen müssen so aufgestellt werden, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen kommt. Bis der Vermieter die Tonnen entfernt und an einem geeigneten Ort aufstellt, hat der Mieter bei erheblicher Geruchsbelästigung das Recht die Miete zu mindern.

 

 

Legionellen

Karin S., Münster: Muss der Vermieter die Mieter über die Ergebnisse der Legionellen-Untersuchung informieren?

Antwort: Ja. Gemäß der Trinkwasserverordnung muss der Vermieter die betroffenen Mieter unverzüglich über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und sich möglicherweise daraus ergebende Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers informieren.

 

Balkon

Peter K., Rain: Die Nachbarin über uns im ersten Obergeschoss schüttelt regelmäßig ihre Teppiche, Schuhe etc. über ihre Balkonbrüstung in unseren Garten aus. Wir haben einen Hund, so dass ich gezwungen bin, fast jeden Tag diverse Gegenstände wie Reißzwecken aufzusammeln. Muss ich das dulden?

Antwort:Nein. Jeder Mieter muss bei der Benutzung des Balkons darauf achten, dass Mitmieter nicht belästigt werden. Achtet Ihre Nachbarin nicht darauf, dass keine Gegenstände oder Dreck von ihrem Balkon in Ihren Garten fallen, haben Sie zudem einen Anspruch auf Mietminderung gegen Ihren Vermieter, wenn die Beeinträchtigung durch die Nachbarin nicht nur unerheblich ist.