Sprechen gesundheitliche Gründe gegen die Räumung der Mietwohnung, reicht ein ärztliches Attest allein nicht aus. Laut aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 28.4.21 – BGH VIII ZR 6/19) muss ein Sachverständigengutachten "zu der Art, dem Umfang und den konkreten Auswirkungen der vom Beklagten behaupteten Erkrankungen auf dessen Lebensführung im Allgemeinen und im Falle des Verlusts der vertrauten Umgebung" durch das Gericht eingeholt werden.
Von Mieter:innen, die sich nach einer Kündigung darauf berufen, dass ihnen ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sei, könne nicht mehr verlangt werden, als die Vorlage eines ausführlichen fachärztlichen Attests. Wenn Vermieter:innen aber in der Folge diese Behauptungen bestreiten und die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragen, müsse das Gericht dem nachkommen – so der BGH.