BGH weist erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht ab

Die vermeintliche Umgehung der beschränkten Umlagemöglichkeit von Modernisierungskosten ist keine

Die bundesweit erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht ist vor dem Bundesgerichtshof gescheitert (VIII ZR 305/19). Die Karlsruher Richter befanden das Vorgehen einer Münchener Immobilien GmbH, die Ende Dezember 2018 und damit nur wenige Tage vor Inkrafttreten der beschränkten Umlagemöglichkeit von Modernisierungskosten noch schnell umfangreiche Modernisierungen angekündigt hatte, die aber im Grunde  erst zwei Jahre später beginnen sollten, für rechtmäßig.

Der Münchener Mieterverein sah darin eine Umgehung des neuen mieterfreundlicheren Rechts und erhob stellvertretend für die betroffenen Mieterinnen und Mieter die erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht vor dem zuständigen Oberlandesgericht. Das OLG bestätigte die Ansicht des Münchener Mietervereins. Die Immobilien GmbH ging in Revision und bekam zum Leidwesen der betroffenen Mieterinnen und Mieter vor dem BGH in letzter Instanz Recht.