Die durch einen mangelhaften Parkettkleber ausgelöste Schadstoffbelastung mit Naphthalin ist ein Wohnungsmangel. Dieser Mangel führt jedoch nicht automatisch zu einer Unbewohnbarkeit und damit zu einer Mietminderung zu 100 Prozent. Auch für Schadstoffe, denen eine karzinogene Eigenschaft zugesprochen wird, muss die Minderungsquote im Einzelfall festgesetzt werden. Kann die Schadstoffbelastung bei ausreichendem Lüften auf einem Niveau gehalten werden, das einem „Normalmaß“ entspricht, wie es im Durchschnitt der Wohnung anzutreffen ist, ist eine Mietminderung von 30 Prozent gerechtfertigt (BGH VIII ZR 411/12).