Vermieter darf Miete für tatsächlich genutzten Anbau fordern

Mieter nimmt Vermieterangebot mit Nutzung konkludent an

Ursprünglich hatte der Mieter eine 56,00 qm große Wohnung gemietet. Durch den Wiederaufbau eines Anbaus wurde die aus zwei Zimmern, Küche und Bad bestehende Wohnung um ein Zimmer nebst Loggia (29,25 qm) vergrößert. Im Vorfeld hatten die Vertragsparteien vereinbart, dass der Mieter den Anbau duldet. Nach Fertigstellung des Anbaus forderte der Vermieter eine zusätzliche Miete für den Anbau von monatlich 307,13 Euro. Der Mieter, der den Anbau zwischenzeitlich nutzt, weigerte sich, zu zahlen. Es gebe keine Vereinbarung hinsichtlich der Vergrößerung der Mietfläche oder zur Zahlung einer entsprechenden Miete. 

Während das Landgericht Köln dem Mieter noch Recht gab, entschied der Bundesgerichtshof, der Mieter muss zahlen. Entscheidend sei, dass er den Anbau nutzt. Mit der Nutzung des Anbaus hat der Mieter das Angebot des Vermieters auf Gebrauchsüberlassung der erweiterten Wohnfläche gegen Zahlung einer entsprechenden Miete konkludent angenommen. Entscheidend sei das tatsächliche Nutzungsverhalten des Mieters (BGH VIII ZR 298/13).