§ 20 - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche ist der Sitz des Vereins.
Diese Satzung wurde in der Generalversammlung am 28. Juni 2011 unter entsprechender Abänderung der Satzung vom 7. Juli 2003, 28. Juni 2000, 30. November 1987, 24. April 1979 und 24. Mai 1973 beschlossen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen unter der Nummer 4605.
Diese Satzung wurde in der Generalversammlung am 28. Juni 2011 unter entsprechender Abänderung der Satzung vom 7. Juli 2003, 28. Juni 2000, 30. November 1987, 24. April 1979 und 24. Mai 1973 beschlossen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen unter der Nummer 4605.



















