Das Wohngeld 2011
Der Deutsche Mieterbund informiert - Teil I

Nachdem im Januar 2009 ein neues Wohngeldgesetz in Kraft getreten war, konnten sich rund 800.000 Haushalte über verbesserte Leistungen freuen, davon rund 200.000 Haushalte zum ersten Mal. Vor allem wurden erstmals Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Je nach Haushaltsgröße wurden Pauschalbeträge zur Miete, die für die Wohngeldhöhe maßgeblich ist, hinzugerechnet.
Dieser Teil der Verbesserungen ist jedoch wieder gestrichen worden. Seit dem 1. Januar 2011 spielen die Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes keine Rolle mehr. Das kann dazu führen, dass das Wohngeld 20 bis 30 Euro geringer ausfällt.
Dieser Teil der Verbesserungen ist jedoch wieder gestrichen worden. Seit dem 1. Januar 2011 spielen die Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes keine Rolle mehr. Das kann dazu führen, dass das Wohngeld 20 bis 30 Euro geringer ausfällt.
Ohne Antrag kein Geld
Wohngeld kommt nicht von allein ins Haus. Erforderlich sind ein Antrag und der Nachweis, dass die Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch erfüllt sind. Scheuen Sie sich nicht, einen solchen Antrag zu stellen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat auf Wohngeld genauso Anspruch wie auf Kindergeld oder eine Steuerrückzahlung. Hilfe erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Mieterverein.
Wichtig: Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Daher im Zweifel lieber früher als später einen Antrag stellen.
Wichtig: Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Daher im Zweifel lieber früher als später einen Antrag stellen.
Wer ist wohngeldberechtigt?
Berechtigt sind alle Personen, die Wohnraum gemietet haben und ihn selbst nutzen. Ob die Wohnung öffentlich gefördert oder frei finanziert wurde, ob sie einer Genossenschaft, der Kommune, einer Wohnungsgesellschaft oder einem privaten Vermieter gehört, spielt keine Rolle. Auch für die Wohnung in einem Heim kann Wohngeld beantragt werden. Bei Ausländern hängt das Wohngeld auch vom Aufenthaltsrecht ab.
Eigentümer können für den selbst genutzten Wohnraum Wohngeld in Form des Lastenzuschusses beantragen.
Eigentümer können für den selbst genutzten Wohnraum Wohngeld in Form des Lastenzuschusses beantragen.
Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?
Bezieher von Transfereinkommen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, da ihre Wohnkosten im Rahmen dieser Leistungen berücksichtigt werden. Das gilt z.B. für die Bezieher von ALG II und Sozialgeld nach dem SGB II, von Zuschüssen nach § 27 Abs. 3 SGB II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ebenfalls kein Wohngeld erhalten alleinstehende Wehrpflichtige, es sei denn, die Mietbeihilfe nach § 7a USG ist abgelehnt, sowie Haushalte, bei denen alle Mitglieder dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben (BAföG steht dem Grunde nach z.B. nicht zu, wenn die Förderungshöchstdauer überschritten wurde, die Fachrichtung ohne wichtigen Grund gewechselt wurde oder das 30. Lebensjahr vollendet ist; in diesen Fällen gilt der Ausschluss vom Wohngeld nicht mehr).
Wovon hängt das Wohngeld ab?
Die Höhe des Wohngelds hängt ab von
Zum Wohngeldgesetz gehören Tabellen für die verschiedenen Haushaltsgrößen. Aus ihnen kann – wenn Miete und Einkommen ermittelt sind – das Wohngeld abgelesen werden. Dabei gilt: Je höher das Einkommen, desto niedriger das Wohngeld, und je höher die Miete, desto höher das Wohngeld.
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- ihrem monatlichen Gesamteinkommen,
- der zu berücksichtigenden Miete.
Weiter zum Teil II - Wohngeld 2011: Haushaltsgröße, monatliches Grundeinkommen, pauschaler Abzug, Freibeträge für besondere Personengruppen, Unterhaltsleistuungen
Weiter zum Teil III - Wohngeld 2011: Die Miete, Mietenstufen, kein Zuschlag für Heizkosten, Wohngeldkürzung, Zahlung des Wohnungeldes, Berechnungsbeispiel
Alternativ können Sie sich alle Informationen zu diesem Thema auch downloaden: Wohngeld 2011 (400kB)
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Alternativ können Sie sich alle Informationen zu diesem Thema auch downloaden: Wohngeld 2011 (400kB)
Kalkulieren Sie Ihr Wohngeld - mit dem Wohngeldrechner
Dieser Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss - wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind - oder als Lastenzuschuss - wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind -. Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.
Wohngeldrechner NRW
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