Köln 18.5.2012

Dauerfrost

Tipps gegen Einfrieren Ihrer Wasserleitung

Immer mehr Vermieter drehen in der kalten Jahreszeit nach Angabe der Mieter aus Angst vor eingefrorenen Leitungen den Wasserhahn zu. Derartige Vorsichtsmaßnahmen sind jedoch auch bei größerer Kälte nicht immer gerechtfertigt. Der Mieterverein weist auf Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern in der Kälteperiode hin:

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wasserversorgung sicherzustellen.

Ein Einfrieren der Wasserrohre bzw. der Wasseruhr im Keller - häufig die kälteste Stelle und Achillesferse - muss der Vermieter verhindern. Er hat deshalb dafür zu sorgen, dass in dem Kellerraum, in dem sich der Wasserzähler befindet, keine Minustemperatur herrscht. Deshalb: Kellerfenster schließen und abdichten. Notfalls ein Heizöfchen aufstellen. Zusätzlich die Wasseruhr vor Einfrieren schützen, zum Beispiel durch einwickeln in Jute, Stroh oder ähnliches, ist die Wasseruhr eingefroren und geplatzt, muss der Vermieter sofort den Stördienst der Stadt- oder Wasserwerke benachrichtigen. Die Dienste arbeiten rund um die Uhr und ersetzen die Wasseruhr sofort. Lässt der Vermieter sich Zeit oder ist er nicht zu erreichen, kann der Mieter selbst den Stördienst der Stadt auf Kosten des Vermieters benachrichtigen.

2. Erfolgt die Wasserversorgung der Wohnung über Außenleitungen, also über Rohre in der Außenwand, gilt:

  • Mieter müssen ihre Wohnung ausreichend heizen und dürfen das das Mauerwerk nicht völlig auskühlen lassen.

  • Während des Tages Wasserhahn immer wieder aufdrehen und das Wasser laufen lassen, fließendes Wasser friert nicht so schnell ein.

  • In den Nachtstunden darf ausnahmsweise der Vermieter das Wasser abstellen. Hierüber müssen die Mieter rechtzeitig informiert werden.

3. Sind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen die Aussenrohre zugefroren, muss eine Installationsfirma benachrichtigt werden. Diese kann die Leitungen mit Auftaugeräten wieder in Ordnung bringen. Die Kosten muss der Vermieter tragen.

Nur wenn ein "Wiedereinfrieren" der Aussenrohre nicht zu verhindern wäre, sind Mieter und Vermieter die Hände gebunden. In diesen Fällen bleibt nur das Warten auf milderes Wetter.

zurück

Wir sind Mitglied im
Deutschen Mieterbund

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen E-Mail-Newsletter. Anmeldung

Fragen, Ärger, Interesse?
Rufen Sie uns an:
0221.202 37-0

Hauptgeschäftsstelle

Hausanschrift
Mühlenbach 49
50676 Köln
Postanschrift:
Postfach 102 524
50465 Köln
Telefon 0221.202 37-0
Telefax 0221.240 46 20
E-Mail-Kontakt

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch
08.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 20.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 13.15 Uhr


Zu den Zweigstellen

Für Mitglieder

Telefonische Rechtsberatung:
0221.202 37-75
Sprechzeiten
Terminvereinbarung:
0221.202 37-95

Buchhaltung:
0221.202 37-42
0221.202 37-45

Bankverbindung

Sparkasse KölnBonn
BLZ: 370 501 98
Konto: 13 102 215

BIC: COLSDE33
IBAN: DE 21 3705 0198 0013 1022 15

Für Interessenten

Information:
0221.202 37-85
Konzeption & Design
rincón2 Medien GmbH

CMS
webVanilla® - eine Marke der rincón2 Medien GmbH