|
Mieterverein Köln e.V..
Mühlenbach 49
50676 Köln
|
 |
Öffentliches
Verfahrensverzeichnis
Zur Information der Öffentlichkeit muss
jeder Verein nach § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG ein öffentliches
Verfahrensverzeichnis erstellen, welches auf Nachfrage jedem
Interessenten, also auch Nichtvereinsmitgliedern, zur Information zur
Verfügung gestellt werden muss. Der Inhalt ist im Einzelnen im § 4e Nr.
1 bis 8 BDSG geregelt.
Name des Vereins:
Mieterverein Köln im Deutschen Mieterbund e. V.
Vorstand und
Geschäftsführer:
Gesetzlicher Vorstand: Franz-Xaver Corneth
Geschäftsführer/Leiter der EDV: Hans-Jürgen Oldiges
Anschrift der
verantwortlichen Stelle:
Mühlenbach 49, 50676 Köln
Zweckbestimmung der
Datenerhebung:
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Mitgliederdaten zum Zwecke der
Vereinsverwaltung: Anforderung und Verwaltung der Mitgliedsbeiträge,
Sammlung der Namen und Adressen von Funktionsträger/innen im Verein;
allgemeine Korrespondenz; Verarbeitung und Nutzung im Rahmen der
Mitgliedschaft im Landes- und Bundesverband; Nutzung der Mitgliedsdaten
zur Beratung des einzelnen Mitglieds im Rahmen der Zweckbestimmung des
Mitgliedschaftsverhältnisses, Weitergabe an die
Rechtsschutzversicherung zur Bearbeitung von Versicherungsfällen,
Weitergabe an die DMB-Verlags- und Verwaltungsgesellschaft mbH zum
Versand der Mieterzeitung.
Beschreibung der
betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder
Datenkategorien:
Es werden im Wesentlichen personenbezogene Daten der Vereinsmitglieder
erhoben und verarbeitet. Diejenigen Personen, die Mitglied im Verein
waren, werden zur Abwicklung ihres Mitgliedschaftsverhältnisses
ebenfalls noch eine zweckentsprechende Zeit betroffen sein. Es werden
Daten über den Namen, Wohnort, das Mitgliedschaftsverhältnis, die Dauer
der Mitgliedschaft und ggf. versicherungsrelevante Daten im
Zusammenhang mit einer Rechtsschutzversicherung erhoben und verarbeitet.
Empfänger der Daten:
Zum Versand der Mieterzeitung und bei Bestehen einer
Rechtsschutzversicherung werden die jeweils dafür erforderlichen Daten
an die DMB-Verlags- und Verwaltungsgesellschaft und an die
DMB-Rechtsschutzversicherung weitergegeben. Im Einzelfall ist es
erforderlich, persönliche Daten (z.B. in Beratungsakten) an extern
arbeitende Anwälte weiterzugeben. Der Schutz der Daten ist in solchen
Fällen auch dort gewährleistet.
Regelfristen für die
Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen
erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten
routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung z.B.
im Rahmen einer Beratung oder zur Verwaltung oder Abwicklung der
Mitgliedschaft erforderlich sind.
Datenübermittlung in
Drittstaaten außerhalb der EU:
Eine Übermittlung der Daten an Drittstaaten außerhalb der EU ist nicht
geplant.
Allgemeine Beschreibung
zur
Gewährleistung des Datenschutzes:
Der Mieterverein Köln im Deutschen Mieterbund e.V.
gewährleistet durch angemessene technische und organisatorische
Maßnahmen die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten, die im
Verein erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Personenbezogene Daten
werden im Verein lediglich zur zweckentsprechenden Verwaltung der
Mitgliedschaften und im Rahmen der satzungsgemäßen Erbringung von
Leistungen erhoben, verarbeitet und weitergegeben.
|
|